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   BGH, 25.09.1959 - 4 StR 336/58   

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BGH, 25.09.1959 - 4 StR 336/58 (https://dejure.org/1959,5799)
BGH, Entscheidung vom 25.09.1959 - 4 StR 336/58 (https://dejure.org/1959,5799)
BGH, Entscheidung vom 25. September 1959 - 4 StR 336/58 (https://dejure.org/1959,5799)
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  • BGH, 01.12.1953 - 5 StR 200/53
    Auszug aus BGH, 25.09.1959 - 4 StR 336/58
    Nur bei Vorliegen besonderer Umstände, die hier nicht gegeben sind, ist eine Abweichung von diesem Grundsatz zulässig (vgl. BGHSt 5, 136; BGH NJW 1956, 801 Nr. 20).
  • BGH, 24.09.1953 - 4 StR 249/53
    Auszug aus BGH, 25.09.1959 - 4 StR 336/58
    Zum ungeschriebenen Tatbestandsmerkmal der Steuerunehrlichkeit hat der Senat bereits im Urteil NJW 1953, 1841 Nr. 22 ausgeführt, daß nicht notwendig ein täuschendes Verhalten des Steuerpflichtigen erforderlich ist; vielmehr genügt est wenn dieser vorsätzlich bewirkt, daß die Steuerbehörde die Steuerpflicht oder deren Höhe nicht oder nicht rechtsseitig zur Kenntnis nimmt.
  • BGH, 13.03.1951 - 2 StR 55/51

    Erfüllen der Anforderungen des § 267 Abs. 3 Strafprozessordnung (StPO) lediglich

    Auszug aus BGH, 25.09.1959 - 4 StR 336/58
    Die Aufgabe des Revisionsgerichts beschränkt sich in diesem Punkte lediglich auf die Prüfung, ob die Feststellungen des Tatrichters eindeutig sind, keine Widersprüche aufweisen und den Denkgesetzen sowie den allgemeinen Erfahrungssätzen nicht widersprechen (BGH NJW 1951, 413 Nr. 27).
  • BGH, 04.09.1956 - 5 StR 64/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.09.1959 - 4 StR 336/58
    Das trifft für eine fortgesetzte Steuerhinterziehung, die sich teilweise auch auf nach diesem Zeitpunkt entstandene Forderungen bezieht, nicht zu (ebenso BGH 5 StR 64/56 vom 4. September 1956).
  • RG, 03.02.1920 - IV 779/19

    1. Zum Begriff der "Gewerbsmäßigkeit" im Sinn des § 15 des

    Auszug aus BGH, 25.09.1959 - 4 StR 336/58
    Kleinhandel ist die gewerbsmäßige Abgabe von Tabakwaren unmittelbar an Verbraucher, wie die gesetzliche Begriffsbestimmung in § 25 Abs. 4 Satz 1 TabStG besagt (zur Auslegung des Wortes "gewerbsmäßig" vgl. das - zu § 15 des Zigarettensteuergesetzes vom 3. Juni 1906/15. Juli 1909 ergangene - Urteil RGSt 54, 230).
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